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Der Herero- und Nama-Aufstand in Deutsch-Südwestafrika

Am 24.04.1884 schickte Bismarck ein Telegramm an den deutschen Konsul in Kapstadt und erklärte darin die Besitzungen des Bremer Großkaufmanns Lüderitz in Südwestafrika unter den „Schutz“ des Reiches gestellt. Bismarck ließ Kriegsschiffe entsenden und es folgte eine amtliche Mitteilung des Reiches vom 08.09.1884 über die deutsche Besitzergreifung Namibias an alle anderen Kolonialstaaten. Die Beziehung zwischen den Deutschen und der indigenen Bevölkerung war durch Rassismus sowie rechtliche und soziale Ungleichheit gekennzeichnet. Es bestanden zwei Rechtskreise, deren Zugehörigkeit nach rassischen Kriterien festgelegt wurde. Die Wirtschaft im deutschen Kolonialreich war ganz überwiegend vom Primärsektor geprägt. Verarbeitende Gewerbe wurden nicht aufgebaut, produziert wurden vielmehr Rohstoffe für den Export nach Europa. Die Aufgabe der Herrschaftsstabilisierung wäre ohne die wäre ohne die Mithilfe der seit Jahrzehnten im Lande arbeitenden Rheinischen Mission nicht möglich gewesen.

Die zunehmende Verarmung aufgrund einer Rinderpest im Jahre 1897 und die damit verbundene Erschütterung der traditionellen Viehwirtschaft, die wachsende Rechtsunsicherheit und ständige rechtliche Benachteiligungen sowie die rassistische Ideologisierung der weißen Siedler bildeten den Hintergrund des Herero-Nama-Aufstandes von 1904/07. Im Anschluss an die Kampfhandlungen wurden die Herero und Nama in Konzentrationslagern interniert, in denen annähernd jeder zweite Insasse starb. Der systematisch begangene Völkermord in Deutsch-Südwestafrika hatte 65.000 bis 85.000 Herero sowie etwa 10.000 Nama das Leben gekostet. Im Anschluss daran wurde die schwarze Bevölkerung einem System gesetzlicher Überwachung- und Kontrollmaßnahmen unterworfen. Die Rechtlosigkeit der afrikanischen Bevölkerung schritt in allen Lebensbereichen immer weiter voran. Es fand in den nächsten Jahren eine teilweise Wiederherstellung der alten Stammesstrukturen statt. Die Missionskirchen bildeten einen sozialen Rahmen, der der unterdrückten afrikanischen Bevölkerung bestimmte Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Reorganisation bot.

Die Aufstände in Deutsch-Südwestafrika und Deutsch-Ostafrika zeigten, dass ein Umbau der Kolonialverwaltung in Deutschland, eine wissenschaftliche Herangehensweise an die Nutzung der Kolonien und eine Verbesserung der Lebensbedingungen der unterdrückten Menschen in den deutschen Kolonien als notwendig war. Als Ergebnis dieser neuen Politik gab es nach 1907 keine großen Aufstände in den deutschen Kolonien mehr und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Überseebesitzungen Deutschlands steigerte sich schnell. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden Diamanten im Wert von 152 Millionen Reichsmark gefördert, Erwartungen auf Goldvorräte erfüllten sich jedoch nicht. Die indigene Bevölkerung erhielt einige Rechte, Schulen und Krankenhäuser wurden gebaut. Zu Beginn des 1. Weltkrieges waren die Truppen in den deutschen Kolonien nicht auf einen Krieg mit europäischen Mächten vorbereitet. Nach dem Ende des 1. Weltkrieges und der deutschen Niederlage verlor das Land durch den Versailler Vertrag offiziell alle Kolonien, auch Deutsch-Südwestafrika fiel an die Entente. Das Land wurde von den britischen Truppen Südafrikas eingenommen und mit dem Ende des Krieges vom Völkerbund 1920 als Mandatsgebiet der Südafrikanischen Union zur Verwaltung übergeben. Es wurden etwa die Hälfte der dort noch lebenden 15.000 Deutschen ausgewiesen und deren Farmen Südafrikanern übergeben. Heute leben noch ca. 20.000 deutsche Siedler in Namibia und gehören dort zur wirtschaftlichen und politischen Elite. Viele Deutsche sahen den Verlust der Kolonien nach dem Versailler Vertrag als unrechtmäßig an und versuchten mit nationalistischen und rassistischen Argumenten Stimmung zu erzeugen, um eine Revision des Status Quo durchzusetzen.

Die deutsche Kolonialgeschichte spielt im Geschichtsbewusstsein der Deutschen und in der deutschen Geschichtsschreibung nach 1945 eine eher beiläufige Rolle. Erst 1995 besuchte Helmut Kohl Namibia, wollte jedoch nicht mit dem Völkermord an den Herero konfrontiert werden oder mit einem ihrer Vertreter sprechen. Die damalige deutsche Regierung verkündete, sie bedauerten das Geschehene, wollten aber keine Verantwortung für die Geschehnisse zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches übernehmen und verneinten einen Völkermord. Materielle Wiedergutmachungen sahen sie in Form von Entwicklungshilfe für Namibia.

Der „Hochimperialismus“ wird als eine Epoche bezeichnet, in der vor allem durch europäische Groß- und Mittelmächte betriebenen weltweiten Ausdehnung von Herrschaftsgebieten auf Übersee-Territorien im Zeitraum ab ca. 1870 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges (1914), motiviert vornehmlich durch strategische Interessen wirtschaftlicher und politischer Art, später auch zunehmend von Prestigestreben und irrationalen Rivalitäten zwischen den imperialistischen Mächten. Der in dieser Zeit betriebene formelle Imperialismus (Kolonialismus) vor allem in Afrika ist dabei nur ein Teilaspekt des Imperialismus, der auch informelle machtpolitische und wirtschaftliche Durchdringung umfasst. Die Interessenskonflikte zwischen den europäischen imperialistischen Mächten führten letztlich zur Katastrophe des 1. Weltkriegs, woran das Deutschen Reich entscheidend mitwirkte.[1]

Im Gegensatz zu anderen imperialistischen Mächten wie Großbritannien oder Frankreich stieg das Deutsche Reich erst spät in das Wettretten um Absatzmärkte und Großmachtpolitik ein. Die deutsche Kolonialpolitik begann 1884/85, Reichskanzler Bismarck verlieh mehreren afrikanischen Gebieten (Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika, Kamerun, Togo) sowie Deutsch-Neuguinea den Status deutsches „Schutzgebiet“. Innerhalb weniger Jahre wurden diese Gebiete in formelle Kolonien umgewandelt. Das Deutsche Reich entwickelte nach der Ablösung Bismarcks 1890 unter Kaiser Wilhelm II. mit dem „Neuen Kurs“ eine imperialistisch orientierte Politik. Im Jahr 1897 forderte der spätere Reichskanzler Bernhard von Bülow im Reichstag einen deutschen „Platz an der Sonne“. Diese Prämisse eines nationalen Prestigedenkens sollte die deutsche imperialistische Politik bis 1914 prägen.

Unter Kaiser Wilhelm II. (1888–1918) versuchte Deutschland durch Erwerb weiterer Handelsvertretungen seinen Kolonialbesitz auszubauen. Die wilhelminische Ära steht für eine schwärmerisch-expansionistische Politik und eine forcierte Aufrüstung, insbesondere der kaiserlichen Marine. Die Kolonialbewegung war zu einem ernstzunehmenden Faktor in der deutschen Innenpolitik angewachsen. Der nationalistische und rassistische Alldeutsche Verband vertrat eine expansionistische Außenpolitik und begründete dies mit der Weltmachtstellung Deutschlands.[2] Die für das deutsche Überlegenheitsdenken symbolische Wortprägung „Platz an der Sonne“ entstand durch eine Äußerung von Bernhard von Bülow (1849–1929) in einer Reichstagsdebatte am 6. Dezember 1897, wo er im Zusammenhang mit der deutschen Kolonialpolitik formulierte: „Mit einem Worte: wir wollen niemand in den Schatten stellen, aber wir verlangen auch unseren Platz an der Sonne.“[3]

Es befand sich keine einheitliche Bevölkerung bei der Gründung der Kolonie Deutsch-Südwestafrika. Gerade im Gebiete der größten Erhebungen des Hochlandes, bei Windhuk, grenzten zur Zeit der deutschen Besitznahme die beiden Hauptvölker Herero und Nama aneinander.[4] Dazu kamen noch die hervorragend an die widrigen Lebensbedingungen angepassten San, die versklavten Damara und die ganz im Norden lebenden ackerbautreibenden Owambo.

Schon 1868 wollten deutsche Missionare der Rheinischen Missionsgesellschaft den König von Preußen für das Gebiet interessieren und baten um seinen Schutz, da sie unter den ständigen Kämpfen der Afrikaner sehr zu leiden hätten.[5] Der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 ließ jedoch diese Bestrebungen wieder in Vergessenheit geraten. 1876 versuchte Großbritannien von der Kapkolonie aus, das Gebiet in Besitz zu nehmen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Sie behielten jedoch die Walfischbai und die Pinguininseln in ihrer Hand. Als sich die im Inland lebenden Europäer, Missionare und Händler wegen mangelnden Schutzes aufgrund angeblicher Übergriffe durch Afrikaner beklagten, erklärten die britischen Kolonialbehörden, dass sie mit dem Inneren des Landes nichts zu tun hätten und keine Verwaltung ausübten. Die Briten erhoben also, wie sie selbst erklärten, keine weitergehenden Ansprüche auf Südwestafrika.

Im Auftrag des Bremer Tabakhändlers Adolf Lüderitz erwarb Heinrich Vogelsang am 1. Mai 1883 die Bucht von Angra Pequena, die heutige Lüderitzbucht und fünf Meilen Hinterland vom Volk der Nama in Bethanien.[6] Der mit ihrem Kaptein Joseph Frederiks II vereinbarte Kaufpreis betrug 200 alte Gewehre und 100 englische Pfund. Im September 1883 segelte Lüderitz an Bord eines Dreimasters dann selbst nach Südwestafrika, um als neuer Landesherr seine Erwerbungen zu besichtigen. Im Deutschen Reich wurde Lüderitz von den kolonialen Interessengruppen deshalb als Gründer einer neuen deutschen Kolonie gefeiert.[7]

Am 24.04.1884 schickte Bismarck ein Telegramm an den deutschen Konsul in Kapstadt und erklärte darin die Besitzungen des Bremer Großkaufmanns Lüderitz in Südwestafrika unter den „Schutz“ des Reiches gestellt. Bereits im Mai 1883 hatte Lüderitz mit einem Hottentottenhäuptling einen Kaufvertrag abgeschlossen, durch den er Angra Pequana (Kleine Bucht) mit dem umliegenden Landgebiet erwarb. In einem zweiten Vertrag erweiterte er das Gebiet, so dass es den Umfang Elsaß-Lothingens einschließlich Baden und Württemberg annahm.[8]

Der Reichskanzler von Caprivi legte sich unter dem Drängen der Kolonialisten im Reichstag auf den „Besitz“ Südafrikas fest und erteilte allen früheren Plänen, das Gebiet als wertlos aufzugeben oder als kolonialpolitisches Kompensationsobjekt einzubringen, eine Absage. Er entschied sich für die endgültige Pazifikation der Kolonie, die bis zu diesem Zeitpunkt nur sehr bedingt als deutsches „Kolonialgebiet“ gelten konnte.[9]

Bismarck ließ Kriegsschiffe entsenden, die zuerst im Süden und dann im Norden des Gebietes die deutsche Flagge hissten. Es folgte eine amtliche Mitteilung des Reiches vom 08.09.1884 über die deutsche Besitzergreifung Namibias an alle anderen Kolonialstaaten.

In diesem von Grenzregelungen umschlossenen Gebiet bestanden nur zum Teil „Schutzverträge“.[10] Der überwiegende Teil der Nama-Stämme lehnte Vertragsverhandlungen ab, da das deutsche Landfriedensgebot ihre halbnomadische Existenzgrundlage beschnitt. Die letzten Verträge mit den Ovambo im Norden des Landes konnten erst 1904 geschlossen werden. Der Hirtenstamm der Herero akzeptierte 1885 den Schutzvertrag, weil sie in den deutschen Kolonialisten wirkungsvolle Verbündete gegen die auf eine Hegemonialstellung in diesem Gebiet bestehende Stämme der Nama bzw. Orlam sahen.[11]

Der von Bismarck ernannte neue Gouverneur Deutsch-Südwestafrikas, Major Leutwein (1894-1905) versuchte die Rivalitäten zwischen den Stämmen sowohl mit militärischen als auch mit diplomatischen Mitteln zu beenden.[12] Er bediente sich des „Divide et Impera“ –Prinzips, das als Grundzug der Herrschaft über Deusch-Südwestafrika bis zum Herero-Nama-Aufstand Bestand hatte. Die Häuptlinge der unterdrückten Stämme sollten den deutschen Kolonialherren im Kriegsfall nach mittelalterlichem Prinzip „Heeresfolge“ leisten.

Das staatliche Gewaltmonopol versuchte Leutwein auch konsequent in der Auseinandersetzung mit dem Oberbefehlshaber der Nama, Hendrik Witboii, durchzusetzen. Als Witboii nach seiner militärischen Niederlage im Naukluft-Gebirge sich der deutschen Oberherrschaft unterwerfen musste, entschied sich Leutwein gegen den erheblichen Widerstand von Kolonialkreisen in Deutschland und der weißen Siedler in Südwestafrika für eine politische Lösung des Konfliktes. Die Nama wurden in ein Gebiet, das von den Kolonialherren besser zu kontrollieren war, angesiedelt und hatten den deutschen Kolonialherren „Heeresfolge“ zu leisten. So trug der Stamm der Nama wesentlich zur Machtsicherung- und stabilisierung der der deutschen Kolonialherrschaft bei.[13]

Die Beziehung zwischen den Deutschen und der indigenen Bevölkerung war durch Rassismus sowie rechtliche und soziale Ungleichheit gekennzeichnet. Es bestanden zwei Rechtskreise, deren Zugehörigkeit nach rassischen Kriterien festgelegt wurde. Die „weiße“, das heißt deutsche Bevölkerung in den Kolonien stellte eine kleine, stark privilegierte Minderheit dar. 1914 lebten nicht mehr als 25.000 Deutsche in den Kolonien, etwas weniger als die Hälfte davon in Deutsch-Südwestfrika. Sie genossen alle Vorteile des deutschen Rechts, europäischstämmige Ausländer waren ihnen rechtlich gleichgestellt. Dies zeigt, dass die koloniale Praxis der deutschen Kolonialherren vor allem auf Rassismus aufgebaut war, indigene Menschen galten als Menschen zweiter Klasse.

Die rund 13 Millionen „Eingeborenen“ des deutschen Kolonialreichs, wie sie nach einer kaiserlichen Verordnung aus dem Jahr 1900 offiziell hießen, waren keine deutschen Staatsbürger, sondern lediglich als Untertanen oder Schutzbefohlene des Deutschen Reiches.[14] Die deutschen Gesetze des Reiches galten für sie nur, wenn es per Verordnung extra festgelegt war. Insbesondere war ihnen der Rechtsweg verschlossen: Gegen Verfügungen der Kolonialbehörden und erstinstanzliche Urteile der Kolonialgerichte standen ihnen keinerlei rechtsstaatliche Mittel zur Verfügung.

Die Wirtschaft im deutschen Kolonialreich war ganz überwiegend vom Primärsektor geprägt.[15] Verarbeitende Gewerbe wurden nicht aufgebaut, produziert wurden vielmehr Rohstoffe für den Export nach Europa. Dabei handelte es sich vor allem um landwirtschaftliche Produkte, wie Kautschuk, der von der um 1900 boomenden Fahrrad-, Auto- und Elektroindustrie nachgefragt wurde, Ölfrüchte, namentlich Palmöl und Kopra, die von der chemischen Industrie in Deutschland weiterverarbeitet wurden, Sisal und Baumwolle für die Textilherstellung, die große Palette der so genannten Kolonialwaren (Kaffee, Kakao, Zuckerrohr, Pfeffer, Tabak usw.), sowie Tierhäute, Felle und Elfenbein.[16] Neben der Landwirtschaft existierten auch Ansätze zur Gewinnung von Bodenschätzen durch Bergbau, von denen aber allein die Diamantengewinnung in Südwestafrika profitabel wurde.[17]

Die Aufgabe der Herrschaftsstabilisierung wäre ohne die wäre ohne die Mithilfe der seit Jahrzehnten im Lande arbeitenden Rheinischen Mission nicht möglich gewesen. Die Festsetzung der Deutschen in Südwestafrika wurde von der Missionsgesellschaft durch ihre Vermittlungsdienste und Vorschläge zur Gewinnung der autochthonen Bevölkerung entscheidend gefördert. Bis 1897 trug die Rheinische Mission dazu bei, dass aus der losen Schutzherrschaft des Reiches sich ein eigenständiges effizientes Kolonialregime entwickeln konnte.[18]

Die zunehmende Verarmung aufgrund einer schrecklichen Rinderpest im Jahre 1897 und die damit verbundene Erschütterung der traditionellen Viehwirtschaft, die wachsende Rechtsunsicherheit und ständige rechtliche Benachteiligungen sowie die rassistische Ideologisierung der weißen Siedler bildeten den Hintergrund des Herero-Nama-Aufstandes von 1904/07, was den größten Aufstand in der deutschen Kolonialgeschichte bedeutete. Unmittelbarer Anlass des Aufstandes waren jedoch Morddrohungen eines weißen Oberleutnants an Samuel Mahorero, den Oberhäuptling der Herero. Völlig überrascht standen die Deutschen der Erhebung gegenüber, die in der zweiten Januarwoche 1904 begann. 123 weiße Siedler und Soldaten der Stationsbesetzungen wurden bei einem überraschenden Überfall der Herero getötet, die Eisenbahnlinie Windhuk-Swakopmund an mehreren Stellen zerstört und die Telegraphenverbindungen unterbrochen. Da die Schutztruppe der Kolonie dem anfangs nicht gewachsen war, entsandte die Reichsleitung daraufhin umgehend Verstärkung. [19]

In der Schlacht vom 11.08.1904 wurden die Herero von der Schutztruppe des Generalleutnants von Trotha getötet. Der größte Teil der Herero floh daraufhin in die fast wasserlose Omaheke-Wüste. Trotha ließ diese abriegeln und Flüchtlinge von den wenigen dort existenten Wasserstellen verjagen, so dass Tausende Herero mitsamt ihren Familien und Rinderherden verdursteten.[20] Trotha ließ ihnen im sogenannten Vernichtungsbefehl mitteilen: „Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen. (…) Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“[21] Es liegt kein Zweifel vor, dass es sich hierbei um einem Völkermord handelt; das Generalstabswerk beschreib die völlige Vernichtung der Herero folgendermaßen:[22] „Keine Mühe, keine Entbehrungen wurden gescheut, um den Feinden den letzten Rest seiner Widerstandskraft zu rauben; wie ein halb zu Tode gehetztes Wild war es von Wasserstelle zu Wasserstelle gescheucht, bis es schließlich willenlos ein Opfer der Natur seines eigenen Landes wurde. Die wasserlose Omaleke sollte vollenden, was die deutschen Waffen begonnen hatten: Die Vernichtung des Hererovolkes.“

In dieser Sache wurde er von Kaiser Wilhelm II. und dem Chef des Generalstabs Alfred Graf von Schlieffen unterstützt. Graf von Schlieffen sagte: „Der entbrannte Rassenkampf ist nur durch die Vernichtung einer Partei abzuschließen.“[23] Der Vernichtungsbefehl wurde zwei Monate nach den Ereignissen in der Omaheke durch Kaiser Wilhelm II. wieder aufgehoben, Trothas Vernichtungsstrategie blieb bis zu seiner Abberufung im November 1905 aber weitgehend unverändert.[24]

Erst als die Herero als Machtfaktor des organisierten ausgeschieden waren, griffen im Oktober 1904 die Nama in die Kämpfe ein, wahrscheinlich als Folge der Kriegshysterie der Deutschen, die damit gedroht hatten, mit allen schwarzen Stämmen wie mit den Herero zu verfahren, sie zu entwaffnen und zu vernichten. Nachdem Witboii am 25.10.1905 getötet wurde, übernahm eine Reihe von Unterführern aus den Nama-Stämmen die Kriegsführung. Erst am 31.03. wurde der Kriegszustand in Südwestafrika aufgehoben, die Nama kapitulierten schließlich vor der Übermacht der deutschen Kolonialherren.[25]

Das Ergebnis der Kämpfe sowie der abschließenden Kriegsgefangenenbehandlung – in den Lagern kamen noch mal 7.700 Herero (45%) um- war, dass von geschätzten 60.000-80.000 Herero nach der Volkszählung von 1911 nur noch 15.130 lebten, was bedeutete, dass 75% bis 80% während des Aufstandes umgekommen waren. Von den etwa 20.000 Mitgliedern der Nawa-Stämme lebte nach den Kampfhandlungen gegen die deutschen Kolonialherren lediglich ungefähr die Hälfte. Die von den Deutschen als Rädelsführer des Aufstandes identifizierten Personen wurden hingerichtet. Im Anschluss an die Kampfhandlungen wurden die Herero und Nama in Konzentrationslagern interniert, in denen annähernd jeder zweite Insasse starb.[26] Der Völkermord in Deutsch-Südwestafrika hatte also 65.000 bis 85.000 Herero sowie etwa 10.000 Nama das Leben gekostet.[27]

Der Aufstand von 1904/1907 wurde in der Retrospektive von den afrikanischen Stämmen zunehmend als nationaler Befreiungskrieg gegen die Hegemonialpolitik der weißen Einwanderer gedeutet.[28]

Auf deutscher Seite kamen von 14.000 eingesetzten Soldaten 1.500 während der Kämpfe mit den Nama und den Herero ums Leben. Außerdem kostete es dem Deutschen Reich ca. 585 Millionen Mark an Kolonialanleihen.[29]

Nach der vollständigen „Pazifizierung“ Südwestafrikas befand sich das ganze Land in der Verfügungsgewalt der weißen Kolonialisten. Das gesamte Stammesvermögen und das Land der Herero und Nama wurden von der deutschen Kolonialregierung konfisziert und die Stammesorganisation bis auf wenige Reste aufgelöst. Um darüber hinaus die wirtschaftliche Abhängigkeit der autochthonen Bevölkerung zu manifestieren, war ihnen der Besitz von Kleinvieh sowie Land lediglich in einem begrenzten Umfang gestattet in Abhängigkeit von der Genehmigung der Kolonialverwaltung.[30] Die schwarze Bevölkerung wurde zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit den Kolonialherren gezwungen und musste über das bestehende Arbeitsverhältnis einen eigenen Pass als Nachweis führen. Somit wurde die schwarze Bevölkerung einem System gesetzlicher Überwachung- und Kontrollmaßnahmen unterworfen; die totale Herrschaft der Deutschen über alle Lebensbereiche der Schwarzen war Wirklichkeit geworden.

Die Rechtlosigkeit der afrikanischen Bevölkerung schritt in allen Lebensbereichen immer weiter voran; ihnen wurde verboten, Land, Großvieh und Feuerwaffen zu besitzen, ihr Jagdrecht und somit ihre Lebensgrundlage wurde stark eingeschränkt sowie ihre Rechtsfähigkeit aberkannt,

Unter dem Nachfolger Leutweins, von Lindquist, ist jedoch dieses alle Afrikaner erfassenden Kontrollsystem nicht Wirklichkeit geworden. Die Passgesetze versagten angesichts des riesigen Gebietes mit seinen unkontrollierbaren Regionen und Grenzen. Im Laufe der Zeit wurde der autochthonen Bevölkerung auch wieder die Erlaubnis zur Großviehhaltung erteilt.[31]

In den großen städtischen Werften fand eine teilweise Wiederherstellung der alten Stammesstrukturen statt. Die Missionskirchen bildeten einen sozialen Rahmen, der der unterdrückten afrikanischen Bevölkerung bestimmte Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Reorganisation bot.[32]

Die auch infolge des Herero- und Nama- Aufstandes stagnierende Bevölkerungszahl, die den Arbeitermangel und den wirtschaftlichen Bestand der Kolonie gefährdete, wurde von der Verwaltung mit einer gewissen kolonialstaatlichen Fürsorgepolitik beantwortet. Dies bezog sich auf die Kontrolle der Kolonialverwaltung über das Anwerbeverfahren und die Vorschriften zur ärztlichen und sanitären Betreuung der schwarzen Lohnarbeiter. [33]

Die Herero gedenken der Opfer alljährlich durch den Hererotag und bemühten sich Jahrzehnte um die offizielle Anerkennung durch die Vereinten Nationen als Opfer eines Genozids.[34] Im Ersten Weltkrieg wurde das Land von den britischen Truppen Südafrikas eingenommen und mit dem Ende des Krieges vom Völkerbund 1920 als Mandatsgebiet der Südafrikanischen Union zur Verwaltung übergeben.

Im Zuge der sich anschließenden „Südafrikanisierung“ von Südwest wurde etwa die Hälfte der dort noch lebenden 15.000 Deutschen ausgewiesen und deren Farmen Südafrikanern übergeben.[35] Die als „Entgermanisierung“ bezeichnete Politik Südafrikas änderte sich erst durch das Londoner Abkommen vom 23. Oktober 1923, nach welchem den im Lande verbliebenen Deutschen die britische Staatsbürgerschaft angetragen und die Zuwanderung aus Deutschland sowie der Ausbau der deutschen Sprache nachdrücklich gefördert wurden.[36] Diese hielt das Land bis zu seiner Unabhängigkeit am 21. März 1990 trotz intensiver internationaler Bemühungen und eines zwei Jahrzehnte andauernden bewaffneten Kampfes gegen die 1960 gegründete Südwestafrikanischer Volksorganisation (SWAPO) besetzt. Seit 1990 ist Namibia, nach mehr als 100-jähriger Fremdbestimmung, ein unabhängiger demokratischer Staat. Heute leben noch ca. 20.000 Deutsche in Namibia, die zur wirtschaftlich herrschenden Klasse gehören.[37]

Die deutsche Kolonialgeschichte spielt im Geschichtsbewusstsein der Deutschen und in der deutschen Geschichtsschreibung nach 1945 eine eher beiläufige Rolle. Die Gründe dafür liegen wohl in dem fehlenden historischen Verantwortungsbewusstsein sowie in der Kurzlebigkeit des deutschen Kolonialreiches (1884-1914).[38] Fünfzig Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges besuchte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl Namibia als erster deutscher Kanzler seit 1904, wollte jedoch nicht mit dem Völkermord an den Herero konfrontiert werden oder mit einem ihrer Vertreter sprechen.[39] Die damalige deutsche Regierung und das Außenministerium ließ nur nebenbei mitteilen, sie bedauerten das Geschehene, wollten aber keine Verantwortung für die Geschehnisse zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches übernehmen und verneinten einen Völkermord mit dem Hinweis, dass die UN-Völkermordkonvention nicht rückwirkend gelte. Materielle Wiedergutmachung Deutschlands speziell für ihre Gruppe der Herero wurde mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass seit 1990 Entwicklungshilfe für Namibia ausgezahlt wurde.[40]

Vertreter der Herero argumentierten dagegen, dass nach der vierten Haager Konvention von 1899 Repressalien gegen die Zivilbevölkerung der Verlierer schon damals untersagt gewesen sei.[41] Am 3. August 2004 verlangte ein Sprecher der Herero in Berlin von den Deutschen das Eingeständnis der Schuld und ein Bekenntnis zur kolonialen Vergangenheit. Im Jahr 2009 wurde unweit des umgewidmeten Bremer Antikolonialdenkmals ein Erinnerungsort im Gedenken an die Opfer des Völkermords in Namibia 1904–1908 und der Schlacht am Waterberg eingeweiht. Die Gedenkstätte besteht aus Steinen der Omahewüste, in der unzählige Herero systematisch verdursteten mussten.

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Fußnoten

  1.  ↑ Kößler, R./Melber, H.: Völkermord und Gedenken. Der Genozid an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika 1904–1908, in: Brumlik; M./Wojak, I.: Völkermord und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt 2004, S. 37–76, hier S. 42
  2.  ↑ Ebd., S. 88
  3.  ↑ Zitiert aus Brehl, M.: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient« Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak, I./Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 81
  4.  ↑ Kößler, R./Melber, H.: Völkermord und Gedenken. Der Genozid an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika 1904–1908, in: Brumlik; M./Wojak, I.: Völkermord und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt 2004, S. 37–76, hier S. 37
  5.  ↑ Brehl, M.: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient« Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak, I./Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 78
  6.  ↑ Kundrus, B. (Hrsg.): Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt a. M. 2003, S. 73
  7.  ↑ Jaguttis, M.: Koloniales Unrecht im Völkerrecht der Gegenwart, in: Melber, H. (Hrsg.): Genozid und Gedenken, Frankfurt am Main 2005, S. 121–140, hier S. 122
  8.  ↑ Engelberg, Bismarck, a.a.O., S. 370
  9.  ↑ Möhle, H. (Hrsg.): Branntwein, Bibeln und Bananen. Der deutsche Kolonialismus in Afrika, Hamburg 1999, S. 74
  10.  ↑ Zimmerer, J.: Deutsche Herrschaft über Afrikaner. Staatlicher Machtanspruch und Wirklichkeit im kolonialen Namibia, Münster 2004, S. 73
  11.  ↑ Kößler, R./Melber, H.: Völkermord und Gedenken. Der Genozid an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika 1904–1908, in: Brumlik; M./Wojak, I.: Völkermord und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt 2004, S. 37–76, hier S. 38
  12.  ↑ Gründer, Christliche Mission und deutscher Imperialismus, a.a.O., S. 114
  13.  ↑ Brehl, M.: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient« Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak, I./Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 87
  14.  ↑ Bley, H.: Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894-1914, Hamburg 1968, S. 170f
  15.  ↑ Schinzinger, F.: Die Kolonien und das Deutsche Reich. Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Besitzungen in Übersee, Stuttgart 1984, S. 53ff
  16.  ↑ Pogge von Strandmann, H.: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Berlin 2009, S. 112
  17.  ↑ Kößler, R./Melber, H.: Völkermord und Gedenken. Der Genozid an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika 1904–1908, in: Brumlik; M./Wojak, I.: Völkermord und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt 2004, S. 37–76, hier S. 39
  18.  ↑ Pogge von Strandmann, H.: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Berlin 2009, S. 112 S. 118
  19.  ↑ Kößler, R./Melber, H.: Völkermord und Gedenken. Der Genozid an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika 1904–1908, in: Brumlik; M./Wojak, I.: Völkermord und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt 2004, S. 37–76, hier S. 38
  20.  ↑ Brehl, M: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient« Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak,I./ Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 78
  21.  ↑ Behnen, M.: Quellen zur deutschen Außenpolitik im Zeitalter des Imperialismus 1890–1911'', ''Darmstadt 1977, S. 288
  22.  ↑ zitiert aus: Bley, H.: Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894-1914, Hamburg 1968, S. 203
  23.  ↑ Behnen, M.: Quellen zur deutschen Außenpolitik im Zeitalter des Imperialismus 1890–1911. Darmstadt 1977, S. 292
  24.  ↑ Brehl, M: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient« Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak,I./ Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 78S. 83
  25.  ↑ Pogge von Strandmann, H.: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Berlin 2009, S. 67
  26.  ↑ Jorgensen, T./Markusen, E.: The Genocide of the Hereros, in: Charny, I.W. (Hrsg.): Encyclopedia of Genocide. Band 1, 1999, S. 288
  27.  ↑ Schaller, D. J.: »Ich glaube, dass die Nation als solche vernichtet werden muss: Kolonialkrieg und Völkermord in «Deutsch-Südwestafrika» 1904–1907«, in: Journal of Genocide Research. 6:3, S. 398
  28.  ↑ Gründer, Geschichte deutscher Kolonien, a.a.O., S. 122
  29.  ↑ Kuß, S.: Deutsches Militär auf kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Berlin 2010, S. 125
  30.  ↑ Kundrus, B. (Hrsg.): Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt a. M. 2003, S. 92
  31.  ↑ Ebd., S. 124
  32.  ↑ Kuß, S.: Deutsches Militär auf kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Berlin 2010, S. 62
  33.  ↑ Pogge von Strandmann, H.: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Berlin 2009, S. 78
  34.  ↑ Ebd., S. 152
  35.  ↑ Eberhardt, M.: Zwischen Nationalsozialismus und Apartheid. Die deutsche Bevölkerungsgruppe Südwestafrikas 1915-1965 (Periplus-Studien 10), Berlin u. a. 2007, S. 45
  36.  ↑ Kenna, C. (Hrsg.): Die „DDR-Kinder“ von Namibia. Heimkehrer in ein fremdes Land, Göttingen/Windhoek 1999, S. 34
  37.  ↑ Wentenschuh, W. G.: Namibia und seine Deutschen. Geschichte und Gegenwart der deutschen Sprachgruppe im Südwesten Afrikas (Edition Namibia 1), Göttingen 1995, S. 110
  38.  ↑ Pogge von Strandmann, H.: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Berlin 2009, S. 119
  39.  ↑ Hamann, C. (Hrsg.): Afrika – Kultur und Gewalt. Hintergründe und Aktualität des Kolonialkriegs in Deutsch-Südwestafrika. Seine Rezeption in Literatur, Wissenschaft und Populärkultur (1904–2004). Institut für Kirche und Gesellschaft, Iserlohn 2005, S. 83
  40.  ↑ Wassink, J.: Auf den Spuren des deutschen Völkermordes in Südwestafrika: Der Herero-/Namaufstand in der deutschen Kolonialliteratur; eine literarhistorische Analyse, München 2004, S. 33
  41.  ↑ Kößler, R./Melber, H.: Völkermord und Gedenken. Der Genozid an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika 1904–1908, in: Brumlik; M./Wojak, I.: Völkermord und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt 2004, S. 37–76, hier S. 39